Kollektivverhandlung
An unsere reichen Erfahrungen im Bereich des Arbeitsrechts schließen sich auch die Rechtsdienste an, welche wir sei es den Gewerkschaften oder den Arbeitgebern im Laufe der Einrichtung von Gewerkschaften, als auch der Kollektivverhandlungen beim Abschließen von Kollektivverträgen und bei deren Veränderungen anbieten. Vertretung von Klienten bei der Lösung von Kollektivstreitigkeiten, und dies einerseits in Streitigkeiten über den Abschluss eines Kollektivvertrags, als auch über die Erfüllung der Kollektivvertragsverbindlichkeiten.
In individuellen Fällen bieten wir unsere Rechtsberatung zwecks der Überprüfung der Wirksamkeit des Kollektivvertrags für die Leiharbeiter bei dem Arbeitgeber.
Wir helfen bei konstruktiven und einfühlsamen Dialogen zwischen den Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Bereich der kollektiven arbeitsrechtlichen Verhältnisse, bei deren Veränderungen und Beendigungen, und dies hinsichtlich der Einhaltung von sämtlichen relevanten Rechtsvorschriften, als auch Kollektivverträgen.