Personendatenschutz
Zur Verarbeitung von Personendaten kommt es in unterschiedlichsten Lebenssituationen, wobei jeder Betreiber, der die Personendaten verarbeitet, besondere Aufmerksamkeit der Frage ihres Schutzes widmen sollte. Nach der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung des Europäischen Parlaments, allgemein bekannt unter der Abkürzung GDPR und wirksam seit 25.05.2018, wurde das Thema des Personendatenschutzes zu einem bei der Fach- und Leien-Öffentlichkeit oft diskutierten Thema. Jeder, der die Personendaten benutzt, muss die Standards zum Schutz und weitere damit zusammenhängende Pflichten gewähren und einhalten, welche durch die oben angeführte Verordnung garantiert werden.
Es ist genauso erforderlich, dass jeder Einzelne seine individuellen und gesetzlichen Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner Personendaten kennt, als auch die Art und Weise, wie sich solche Verarbeitung verhindern lässt, falls sie unerwünscht oder gesetzwidrig ist. Unsere Anwaltskanzlei bietet unseren Klienten spezialisierte Rechtsberatung in allen Fragen, die mit dem Personendatenschutz zusammenhängen.