Lebensmittelrecht
Auch wenn das Lebensmittelrecht kein selbständiger Rechtsbereich ist, in letzten Jahren sind mit ihm vor allem die Betreiber von Lebensmittelunternehmen in Berührung gekommen. Das Lebensmittelrecht entwickelt sich nämlich ständig und reagiert sowohl auf den technologischen Fortschritt, als auch auf neue Erkenntnisse im Rahmen der Wissenschaft und Forschung. Zwecks der Sicherung der Standards der Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln, einschließlich deren richtigen Kennzeichnung wird auf der europäischen, internationalen und schließlich auch auf der harmonisierten innenstaatlichen Ebene eine große Menge an Rechtsvorschriften verabschiedet, an welchen sich äußerst schwer orientieren lässt und noch schwieriger ist es, diese auf richtige Weise in der Praxis anzuwenden.
In Folge dieser Tatsache werden die Betreiber der Lebensmittelunternehmen über ihre gesetzlichen Pflichten oft erst im Laufe einer Kontrolle erfahren, wenn sie für die ermittelten Mängel seitens der Kontrollbehörden bestraft werden. Unsere Anwaltskanzlei bietet den Betreibern der Lebensmittelunternehmen komplexe Rechtsberatung im Bereich des Lebensmittelrechts, orientiert vor allem auf effiziente Vorbeugung, Abstimmung der Produktions- und Kennzeichnungsabläufe der Lebensmittelprodukten seitens der Unternehmen mit der inländischen und internationalen Gesetzgebung, einschließlich der Rechtsberatung bei der Aufsetzung aller zusammenhängenden Kontrakte auf der Handelsebene.
Monitoring der Warnungsmitteilungen im Rahmen des europäischen Rapid-Alert-Systems